Ab sofort gelten neue Regeln für die Ausbildung beim VDST (Verband Deutscher Sporttaucher). Die wichtigsten Änderungen:
1. Ausrüstungskonfiguration für Ausbilder Für TL-Ausbilder und -Anwärter gilt: Der zweite Atemregler wird im Bereich der Brust fixiert, beide Automaten kommen von rechts. Alle Schläuche und Instrumente sind nah am Körper zu tragen. Zur Pflichtausrüstung gehören Lampe, Boje mit Spool und zehn bis 15 Meter Leine sowie ein Schnorchel. Das Jacket muss über einen Faltenschlauch mit Inflator sowie über einen Schnellablass verfügen. Diese Konfiguration wird jedem Sporttaucher empfohlen.
2. Unterwasser-Pflichtzeichen Das Zeichen "Öffne meine Reserve" entfällt. Es wird klargestellt, dass das T-Zeichen immer 100bar bedeutet und nicht "halber Flaschendruck.
3. Basic Diver Das Brevet Basic Diver wird um die Theorieprüfung abgespeckt. Wenn innerhalb von 15 Monaten das DTSA* absolviert wird, entfällt bei Vorlage des "Basic Diver" der Tauchgang 1 des DTSA*
4. Tauchlehrerprüfungen Mindestens einmal wird vor einem Tieftauchgang eine Luftberechnung durchgeführt. Die Tiefenbegrenzung für Prüfungstauchgänge wird auf 45 Meter angehoben.
5. Schnorchel Der Schnorchel gehört zur Grundausrüstung, aber er gehört während des Tauchganges nicht an die Maske.
Mehr Infos:
Hier klicken