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 Neues Batteriegesetz; letzte Frist bis 28.Februar! (05.02.2010)
Neues Batteriegesetz verpflichtet alle
Hersteller und Importeure bis zum 28. Februar 2010 zur Registrierung
ihrer Batterien beim Umweltbundesamt!
Das neue
Batteriegesetz (BattG), welches die bisherige Batterieverordnung
ablöst, ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Alle
Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in
Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies bis zum 28.
Februar 2010 beim Umweltbundesamt anzeigen, um sich in ein dort
geführtes Register eintragen zu lassen. Betroffen sind neben
Batterieherstellern auch insbesondere alle Unternehmen, die Batterien -
separat oder als Bestandteile von anderen Produkten - aus dem Ausland
beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen. Die Batterien sind
mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen
(siehe Grafik links). Jeder Inverkehrbringer ist überdies
verpflichtet, sich an einem gemeinsamen Rücknahmesystem zu
beteiligen.
Wer ohne eine entsprechende Registrierung beim Umweltbundesamt
Batterien in den Verkehr bringt bzw. Rücknahmepflichten nicht
sicherstellt (z.B. durch die Stiftung GRS), riskiert kostenpflichtige
Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzorganisationen oder
Wettbewerbszentralen. Darüber hinaus droht eine Geldbuße bis
zu 50.000 Euro.
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 |  Fotografiert von : Bernhard Jackenkroll | |





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