 |

 Palau schafft weltweit erste Haischutzzone (25.09.2009)
Koror/Palau – New York, 25. September 2009. Im Rahmen der
Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York erklärte
Seine Exzellenz Toribiong Johnson, Präsident der Republik Palau,
einem kleinen Inselstaat im Pazifik, am Freitag, den 25. September 2009
die Gewässer der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ(*))
von Palau mit einer Fläche von 620.000 Quadratkilometern zur
weltweit ersten, offiziell anerkannten Haischutzzone.
Präsident Toribiong forderte auch ein generelles Verbot der Praxis
des Abtrennens Haifischflossen und rief andere Nationen auf, dem
Beispiel Palaus zu folgen. Durch sein Handeln hat Präsident
Toribiong Palau an die vorderste Front der weltweiten Bemühungen
zum Schutz der Haie gestellt.
Dermot Keane, Gründer des Palau Shark Sanctuary und entschiedener
Haischützer freut sich: „Dies
ist ein großer Tag für Palau und für die globalen
Initiativen, Haie vor ihrer Ausrottung zu retten! Der Palau Shark
Sanctuary würdigt Präsident Toribiong für seine
internationale Führungsrolle in Sachen Haischutz, die er mit
dieser Initiative eingenommen hat.“
Im März und April 2009 wurden durch neu gewählte Senatoren
zwei Gesetzesänderungen bzw. -entwürfe zur Anhörung in
das Parlament eingebracht, die die bisherigen starken
Haischutzbestimmungen Palaus aufweichen und die Steuerzahlungen auf den
Fischfang reduzieren sollten. Diese Vorhaben hatten weltweit heftige
Proteste hervorgerufen.
Palau Shark Sanctuary
Der Palau Shark Sanctuary wurde 2001 gegründet, um die drohende
Ausrottung der Haie in den Gewässern von Palau durch Haifischfang
und das Abtrennen von Haifischflossen zu stoppen. Im Mai 2003 erhielt
der Verein Unterstützung vom damaligen amtierenden
Präsidenten, Tommy E. Remengesau Jr., welcher im September 2003
eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen das Abtrennen von
Haifischflossen unterzeichnete. Eines der Ziele des Palau Shark
Sanctuary ist die Ausweisung der AWZ(*) von Palau als eine Schutzzone
für Haie.
Weitere Informationen:
Redaktioneller Hinweis:
Als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird nach Art. 55 des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen das Gebiet jenseits
des Küstenmeers bis zu einer Erstreckung von 200 Seemeilen ab der
Basislinie bezeichnet (daher auch 200-Meilen-Zone), in dem der
angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte
und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen kann.
|
| |





|
|
 |  Fotografiert von : Andreas Plützer | |





|
|