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 Walfangmoratorium in Gefahr! (30.04.2010)
Waljagd: Rechtsgutachten warnt EU-Mitgliedsstaaten vor juristischem Trick -
Stimmenthaltung der EU könnte Walfangmoratorium zu Fall bringen
München, 30. April 2010: Ein neues Rechtsgutachten von CLIENT
EARTH in Zusammenarbeit der Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS
untersucht das Abstimmungsverhalten der EU Mitgliedstaaten in
internationalen Naturschutzabkommen. Sowohl während der
jüngsten Sitzung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES),
als auch bei einem Treffen der Internationalen Walfangkommission (IWC)
hatten die juristischen Dienste der EU die Mitgliedsstaaten
gedrängt, sich bei Abstimmungen ihrer Stimmen zu enthalten,
solange innerhalb des EU-Blockes nicht Einstimmigkeit herrscht. Dies
führte zur Handlungsunfähigkeit der Europäer,
verhinderte so die Verabschiedung starker Naturschutzmaßnahmen
und schwächte das Gewicht der EU in den internationalen Gremien
auf empfindliche Weise.
Während der jüngsten Sitzung des Washingtoner
Artenschutzabkommens im März 2010 in Katar wurden die EU-Staaten
aufgefordert, sich bei der Abstimmung zum Schutz des Atlantischen
Blauflossentunfischs wegen fehlender Einstimmigkeit zu enthalten.
Dadurch konnte diese bedrohte Art nicht in die strengere
Schutzkategorie gehoben werden.
Bei einem Treffen der IWC, ebenfalls im März, in Florida, USA,
wurden die EU-Staaten gedrängt, nicht gegen einen dänischen
Antrag zu stimmen, der vorsah, in Grönland die Buckelwaljagd
zuzulassen, und sich im Falle fehlender Einstimmigkeit zu enthalten.
Erneut argumentierten die juristischen Dienste des Rates und der
Kommission damit, dass die EU einstimmig abstimmen müsse. Eine
solche Einstimmigkeit ist bei Walfangfragen schwer denkbar, denn der
Walschutzposition einiger Staaten im Sinne der EU-Gesetzgebung stehen
die Pro-Walfangstaaten Dänemark und Schweden gegenüber.
Außerdem ist Dänemark im gegebenen Fall Antragsteller.
In beiden Fällen wurden effektive Maßnahmen zum Schutz
bedrohter Tierarten durch die Haltung der EU torpediert. Die
Stimmenthaltung wurde mit dem "Grundsatz der Zusammenarbeit der Organe"
gerechtfertigt, wie er in den EU-Verträgen festgeschrieben ist.
Jedoch gab und gibt es dazu keine einzige schriftliche Ausführung
der juristischen Dienste.
Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten der
Rechtsexpertenorganisation "Client Earth", in Zusammenarbeit mit
der WDCS, stellt jedoch fest, dass es in Wahrheit keinerlei
Rechtsgrundlage für ein solches Verhalten der Kommission und der
Mitgliedsstaaten gibt.
"Eine Regel, die die
EU-Mitgliedsstaaten zwingen würde, sich in internationalen
Abkommen der Stimme zu enthalten, wenn eine Minderheit nicht mit der
Mehrheit übereinstimmt, hat keinerlei Fundament in den EU-Gesetzen",
sagt Sandy Luk, Verfasserin des Rechtsgutachtens.
EU-Enthaltung könnte Ende des
Walfangverbotes bedeuten
Sollte die EU ihre Haltung nicht ändern, wird sie verantwortlich
dafür sein, wenn im Juni beim kommenden Treffen der IWC, das
Walfangmoratorium fällt. Eine einheitliche Position per Konsens
erscheint unmöglich. Auch wird Dänemarks Beharren auf seinem
Antrag auf Zulassung der Buckelwaljagd in Grönland die EU-Staaten
spalten und neuerlich handlungsunfähig machen.
Nicolas Entrup von der WDCS in München warnt: "Es wäre absurd, wenn ein einziges
Mitgliedsland effektiv die Naturschutzpolitik aller anderen EU
Mitgliedsstaaten in internationalen Foren torpedieren kann."
Dies wäre auch ein völlig undemokratisches Verhalten und
würde das Recht der Regierungen einschränken, die starke
Anti-Walfanghaltung ihrer Bevölkerung zu vertreten. Die Menschen
erwarten von ihren Regierungen, sich aktiv für den Schutz von
Walen und Delfinen einzusetzen und sich nicht in bürokratische und
juristische Spielereien zu verzetteln und dabei Wale zu opfern."
Hier können Sie das
Rechtsgutachten online einsehen.
Weitere Informationen:
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 |  Fotografiert von : Andreas Plützer | |





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