AGB
REISEBEDINGUNGEN DER BLUE BRICKS GMBH
für Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen
Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistungen bei uns erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Reisebedingungen und zwar für Pauschalreiseverträge und Verträge über einzelne Reiseleistungen (z.B. reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienunterkünften, Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugbeförderungsleistungen, Mietwagen oder Transferleistungen und Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie z.B. Tauchpakete).
Individuelle Vereinbarungen sowie abweichende Regelungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
(1) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und ggf. unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese spätestens zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegeben worden sind.
(2) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reiseteilnehmern, im Namen derer Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
(3) Für die Buchung, die Sie mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax vornehmen können, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) geben Sie eine verbindliche Erklärung über den Abschluss des Reisevertrages ab.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Mit Abschluss des Vertrages oder unverzüglich danach erhalten Sie von uns eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.
(4) Weicht unsere Reisebestätigung inhaltlich von Ihrer Buchung ab, so handelt es sich hierbei um ein neues Angebot von uns, an welches wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie unser Angebot innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung annehmen.
2. Zahlung, Insolvenzsicherung, Rücktritt wegen Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Reisebestätigung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Mit Erhalt der Reisebestätigung bzw. einer Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die wir Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt haben. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung unsererseits bedarf. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
(3) ) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behalten wir uns nach einer vorherigen Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen zu verlangen, die für den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden gelten (Ziffer 6 Abs. 2 dieser Reisebedingungen).
3. Leistungsänderungen
(1) Die Vornahme von Änderungen vertragswesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, ist uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
(3) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Individualvereinbarungen, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen oder
- unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie können entscheiden, ob Sie auf unsere Mitteilung reagieren oder auch nicht. Falls Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, können Sie entweder
- der Vertragsänderung zustimmen oder
- die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen oder
- unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als von Ihnen angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Abs. 2 bereits hin. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
Wir unterrichten Sie, sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, gegebenenfalls erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, falls wir Sie unzureichend oder falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zustellung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, falls Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten verletzt.
5. Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt wegen Nichterreichens
Sofern wir Ihnen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, angegeben haben, behalten wir uns vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, werden wir unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
6. Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir Sie, den Rücktritt in Textform zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
(2) Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag oder eines Nichtantritts der Reise, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Auch den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn haben wir bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Zur Vereinfachung vereinbaren die Vertragsparteien, den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien wie folgt zu pauschalieren:
Alle Pauschalreiseleistungen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises
Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen,
reine Beförderungsleistungen,
touristische Einzelleistungen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Sie haben im Rahmen der Buchung einer Pauschalreise das Recht, von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir tragen durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Für die Stellung einer Ersatzperson berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt von 35 Euro.
8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Wir sind als Reiseveranstalter nach der EU-Verordnung Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen hierzu auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststehen sollte, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so schnell wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
9. Mängelanzeige, Abhilfe, Kündigung
Wird die Reise von uns nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den Ihnen bei der Buchung mitgeteilten Kontaktdaten anzuzeigen. Über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters wird in der Reisebestätigung oder in den Reiseunterlagen unterrichtet.
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Reiseversicherungen
Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit wir Ihnen Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig.
11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
12. Datenschutz Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts. Ihre personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG ein.
13. Ihr Vertragspartner:
Blue Bricks GmbH
Anschrift: Untermarkt 34, 82418 Murnau, Deutschland
Telefon: +49 (0)8841 489699
E-Mail: info@diveinside.de
AG München, HRB 172805